BMF-Konformität: GoBD

GoBD-Konformität von unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt

Wie Sie bereits aus der Presse erfahren konnten, hat das Bundesministerium für Finanzen im Schreiben vom 14.11.2014 die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) weiter präzisiert. Daraus ergibt sich u.a., dass die Übergangsfrist für ältere Kassenmodelle, die nicht den GoBD-Richtlinien entsprechen, am 31.12.2016 endet.

Die GoBD-Konformität unserer Kassen- und Abrechnungssysteme ist von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs im November 2016 geprüft und bescheinigt worden.

Unsere Lösungen sind nach dem anerkannten Prüfungsstandard IDW PS880 erfolgreich geprüft wurde. Dieser dient zur Produktprüfung und Testierung von rechnungslegungsrelevanten Softwareprodukten im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und hat in der Praxis relativ hohe Bedeutung.

Die neuen Registrierkassen-Vorschriften besagen u.a., dass folgende Unterlagen für das Finanzamt 10 Jahre aufbewahrt werden müssen:

• Alle steuerrelevanten Daten sowie Journaldaten
• Alle Änderungen an Nutzerrechten sowie steuerrelevanten Stammdaten
• Verfahrensdokumentation (die wiederum verschiedene Dokumente beinhaltet, u.a. Benutzerhandbuch)
• Programmänderungen steuerlich relevanter Bereiche allgemein sowie anlagenspezifisch die Historie der eingesetzten Programmversionen

Der Anwender hat ergänzende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, da die vollumfängliche Ordnungsmäßigkeit auch von anderen Kriterien abhängt, wie beispielsweise der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten.

Es wird eine umfangreiche Dokumentation zur Verfügung gestellt, um unseren Kunden die Erstellung der Verfahrensanweisung wesentlich zu erleichtern.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an!

Die Bescheinigungen zum Download:

GoBD Softwarebescheinigung MIN-TEC®

GoBD Softwarebescheinigung MIN-POS®